1. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden musss, an Dritte weiterzugeben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließen ein Dritter oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer zu entrichten.

2. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

3. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer/Vermieter bzw. von einem Dritten stammen und von ihm, dem Makler, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind.

Hinweise zur gesetzlichen Maklercourtage entnehmen Sie bitte den jeweiligen Angeboten/Exposés.

4. Aufwendungsersatz
Wird die Chance des Maklers, die Provision zu verdienen, infolge eines Verhaltens des Eigentümers erheblich behindert oder vereitelt, oder verletzt der Eigentümer seine Pflichten nach diesem Vertrag, hat der Eigentümer dem Makler dessen nachweisliche Aufwendungen, insbesondere die Kosten der Inserate, Exposés, sonstigen Prospekte, Telekommunikations- und Fahrtkosten, zu ersetzen. Das Recht des Auftraggebers, niedrigere Aufwendungen als den vorstehenden Bestimmungen gemäß nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt.

5. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

6. Verbraucherstreitbeilegung
Als Dienstleister sind wir verpflichtet, Sie auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese ist über folgende Internetadresse erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

7. Gerichtstand
Sind Makler und Kunde Unternehmer i.S. § 14 BGB, so ist als Erüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

 

Wiesbaden 2021

Hildebrand Immobilien – Der Makler Ihres Vertrauens

Bei uns ist Ihre Immobilie in den besten Händen! Seit 1965 verkaufen und vermieten wir Immobilien in und um Wiesbaden und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Heute zählen wir zu den führenden Immobilienmaklern in dieser Region. 

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